Informationen zum Sommersemester 2025
Das Bewerbungsverfahren für einen Master-Studienplatz nimmt, vom Eingang Ihrer Bewerbung bis zur Zulassungs-Entscheidung, viel Zeit in Anspruch (ca. 6-8 Wochen). Jede Bewerbung muss durch den zuständigen Fachbereich überprüft werden (Eingangsprüfung).
Daher empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, um im Fall einer Zulassung eine fristgerechte Immatrikulation zu ermöglichen.
Eine Bewerbung ist bereits ohne vorliegendes Bachelorzeugnis möglich.
Ihr Bachelorzeugnis können Sie im Fall einer Zulassung für ein Wintersemester bis spätestens 01.09. des Folgejahres und für ein Sommersemester bis spätestens 01.03. des Folgejahres nachreichen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Studiengängen und Zulassungsverfahren finden Sie auch auf den jeweiligen Fachbereichsseiten.
Bewerbungsfristen
Die jeweiligen Bewerbungsfristen der einzelnen Studiengänge werden für ein Wintersemester im Mai eines Jahres und für ein Sommersemester im November des Vorjahres auf diesen Seiten veröffentlicht.
* Bewerbungsfrist endet am 15.01.2025; bei diesem Termin handelt es sich um eine . Ausschlussfrist
Ausschlussfristen gelten gleichermaßen für externe und interne Bewerber_innen.
Ob es sich um eine Ausschlussfrist handelt, erkennen Sie an dem * hinter dem Datum.