Bewerbung internationaler Studierender

Bewerbung an der TU Darmstadt mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Ob deutsche oder ausländische HZB – für alle steht das Online-Bewerbungsportal TUCaN (wird in neuem Tab geöffnet) zur Verfügung und es gelten dieselben Bewerbungsfristen.

Internationale Bewerber_innen müssen lediglich einige Besonderheiten in Bezug auf die Bewerbungsunterlagen und die sprachlichen Voraussetzungen berücksichtigen, bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen.

Wichtige Hinweise für internationale Studienbewerber_innen

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Papierform (inklusive Zeugnisse und Sprachzeugnisse in beglaubigter Kopie) müssen bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist eingehen.

Unvollständig oder/und nach Bewerbungsfristende (Ausschlussfrist) eingegangene Anträge auf Bewerbung/Einschreibung werden abgelehnt!

Ihrem ausgedruckten Antragsformular fügen Sie bitte in amtlich beglaubigter Kopie bei:

  • Schulabschlusszeugnis in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
  • dazugehöriges Notenzeugnis in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (falls notwendig) in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Passkopie

sowie:

  • Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (amtlich beglaubigte Kopien)

Falls Sie schon studiert haben, zusätzlich:

  • Abschlussurkunden/Vorläufige Abschlussbestätigung in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Fächer- und Notenübersichten für jedes Semester in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)

Falls Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben möchten und sich im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums befinden, können Sie sich bei uns bewerben und folgende Unterlagen einreichen:

  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss von der Universität des Bachelorstudiums in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Fächer- und Notenübersichten für jedes Semester in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)

Bitte lesen Sie aufmerksam die Checkliste in Ihrer Onlinebewerbung. In einigen Fällen müssen Sie von den betreffenden Fachbereichen geforderte Zusatzdokumente einreichen.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen:

Übersetzungen

  • Zeugnisse können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.
  • Übersetzungen sind durch die entsprechende Botschaft oder das Konsulat zu legalisieren oder von einem in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer anzufertigen.
  • Beeidigte Übersetzer_innen in Deutschland finden
    Unter www.justiz-dolmetscher.de können Sie nach beeidgten Übersetzer_innen suchen.
    Alternativ können Sie bei einem nahen gelegenen Gericht nachfragen.

Beglaubigungen

  • Bitte reichen Sie alle Zeugnisse als amtlich beglaubigte Fotokopien ein.

Eine Beglaubigung ist die amtlich gestempelte Fotokopie eines Dokuments, auf der bestätigt wird, dass das Originaldokument der Kopie entspricht. Für uns stellt die Beglaubigung sicher, dass die Kopien wichtiger Zeugnisdokumente dem Original entsprechen.

Eine Beglaubigung muss Folgendes enthalten:

  • den Beglaubigungsvermerk, der besagt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
  • den Originalstempel der beglaubigenden Stelle
  • die Originalunterschrift der beglaubigenden Person

Sie dürfen uns also keine Kopie des beglaubigten Dokuments schicken!

Folgende Stellen und Institutionen können eine Beglaubigung ausstellen:

Amtliche Beglaubigungen können von jeder öffentlichen Stelle vorgenommen werden, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind beispielsweise Behörden (Bürgerämter der Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen) und Notare.

  • der Institution (Schule oder Universität), die das betreffende Zeugnis ausgestellt hat
  • einem Ortsgericht in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bürgerämter der Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen
  • einem Notar in der Bundesrepublik Deutschland
  • einem Notar im Ausland
  • einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Ausland
  • einer ausländischen Botschaft oder einem ausländischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bürgerämter fremdsprachige Zeugniskopien beglaubigen. Informieren Sie sich daher bitte vorab, ob Ihr Bürgeramt entsprechende Beglaubigungen vornimmt.

Folgende Personen und Stellen dürfen nicht beglaubigen:

  • Banken
  • Baugenossenschaften
  • Krankenversicherungen
  • Pfarrämtern
  • Studentenvereinigungen
  • Übersetzer
  • Wohlfahrtsverbände
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vereine

Sprachanforderungen Deutsch für Bachelor- und Masterstudiengänge

Für Bachelor- und Masterstudiengänge (Unterrichtssprache Deutsch) ist das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) erforderlich.

Die Teilnahme an der DSH am Studienkolleg Darmstadt ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der DSH-Prüfung:

  • Bedingte Zulassung der TU Darmstadt
  • Vorlage eines der folgenden Sprachzeugnisse spätestens bis Bewerbungsschluss:
    • Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber der Ebene DSH-1
    • Der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 14 oder TDN 15
    • Das „Goethe Zertifikat B2“
    • Das „ÖSD Zertifikat B2“
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe“ (DSD-II) – Niveaustufe B2
    • UNIcert II

Am Studienkolleg Darmstadt werden DSH-Sprachkurse im Sommer- und im Wintersemester angeboten.

Die DSH-2 kann ersetzt werden durch:

  • Den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TDN 16, wobei höchstens eine TDN 3 durch eine TDN 5 ausgeglichen werden kann.
  • „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe“ (DSD-II) – Niveaustufe C1
  • Das „Goethe-Zertifikat“ C1
  • Das „Goethe-Zertifikat“ C2
  • Das „ÖSD Zertifikat C1“
  • Das „ÖSD Zertifikat C2“
  • Das Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“.
  • Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland).
  • Das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde.
  • UNIcert III
  • Das Sprachzertifikat „Fachsprachenprüfung der Technischen Universität Darmstadt“

Für Masterstudiengänge in Englischer Sprache gelten folgende Voraussetzungen für die Immatrikulation:

  • IELTS 6,5
  • PTE Academic 64
  • Cambridge University – Certificate in Advanced English (CAT)
  • TOEFL itp 627
  • TOEFL Paper 550
  • TOEFL CBT 213
  • TOEFL iBT (includes Special Home Edition) 95
  • TOEIC Listening 490/Reading 455/Speaking 200/Writing 200
  • Oxford On-Line Placement Test (OOPT) 80
  • Michigan English Test (MET) 64
  • Bestätigung der Universität, dass die Unterrichtssprache des Studiengangs Englisch war

Sprachanforderungen Studienkolleg (T- und G-Kurse)

Um zum Aufnahmetest am Studienkolleg zugelassen zu werden, müssen Sie einen der folgenden Sprachnachweise vorlegen:

  • Das „Goethe-Zertifikat B1“ des Goethe-Instituts
  • Das „Goethe-Zertifikat B2“ des Goethe-Instituts
  • Das „ÖSD Zertifikat B1“
  • Das „ÖSD Zertifikat B2“
  • Das Zertifikat „telc B1“
  • „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste Stufe“ (DSD-I)
  • Den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TDN 12
  • UNIcert I
  • Das Zertifikat „telc Deutsch für Zuwanderer B1“

Im Falle einer Zulassung gilt der Zulassungsbescheid für zwei Semester und damit sowohl für eine Einschreibung zum Sommersemester 2023 als auch für eine Einschreibung in das Wintersemester 2023/24. Dies dient beispielsweise für die Beantragung eines Visums oder für die Vorlage bei der Ausländerbehörde.

Dies gilt nur für den M.Sc. Aerospace Engineering für Bewerber die sich zum Sommersemester 2023 zum ersten Mal an der TU Darmstadt bewerben!

Das Bewerbungsportal TUCaN ist für internationale Bewerber*innen bereits ab dem 01. März 2023 bis 31. August 2023 für eine Bewerbung auf das Wintersemester 2023/24 geöffnet. Dies dient beispielsweise der Beantragung eines Visums oder zur Vorlage bei der Ausländerbehörde.

Das Studienkolleg bereitet Studienbewerberinnen und Studienbewerber fachlich und sprachlich auf das Studium in Deutschland vor. Die Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Fachrichtungen angeboten und dauern ein Jahr (zwei Semester). An ihrem Ende steht die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ oder kurz „Feststellungsprüfung (FSP)“. Wer die Feststellungsprüfung bestanden hat, kann sich anschließend für ein Bachelor-Studium (oder Äquivalent) in seiner Fachrichtung bewerben.

Ob Studienbewerberinnen oder Studienbewerber das Studienkolleg besuchen können, hängt von ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab.

Unsere Empfehlung: In anabin, dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, können Sie eigenständig klären, ob Sie zunächst das Studienkolleg absolvieren müssen.

Das Studienkolleg Darmstadt bietet zwei verschiedene Kurse an. Die Unterrichtsfächer in diesen Kursen unterscheiden sich je nach Fachrichtung.

  • G-Kurs: Der G-Kurs am Studienkolleg Darmstadt dient der Einführung der wissenschaftlichen Methodik und Sprache zur Vorbereitung auf geisteswissenschaftliche Studienrichtungen. Neben der Vermittlung von Fachwissen liegt der Schwerpunkt der Ausbildung deshalb auf der Einführung und dem Training geisteswissenschaftlicher Arbeitsmethoden und -techniken, die zum selbständigen Studium befähigen sollen.
    Weiterführende Informationen
  • T-Kurs: Der T-Kurs des Studienkollegs Darmstadt bereitet Studienbewerber auf ein naturwissenschaftlich-technisches Studium an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule vor. Neben der Vermittlung von Fachwissen liegt der Schwerpunkt der Ausbildung in Mathematik und in den Naturwissenschaften deshalb auf der Einführung und dem Training naturwissenschaftlicher Arbeitsmethoden und -techniken, die zum selbständigen Studium befähigen sollen.
    Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online Bewerbung.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen .

Je nach Studienwunsch gibt es unterschiedliche Studienkollegskurse. Weitere Informationen zu den Studienkollegs und den einzelnen Kursen finden Sie unter http://www.studienkollegs.de.

Studiengang mit Abschluss T-Kurs G-Kurs M-Kurs W-Kurs S-Kurs
Angewandte Geowissenschaften (Bachelor of Science) x
Architektur (Bachelor of Science) x
Bauingenieurwesen und Geodäsie (Bachelor of Science) x
Bautechnik (Bachelor of Education) x
Biologie (Bachelor of Science) x x
Biologie (Lehramt an Gymnasien) x x
Biomolecular Engineering – Molekulare Biotechnologie (Bachelor of Science) x x
Chemie (Bachelor of Science) x x
Chemie (Lehramt an Gymnasien) x x
Chemietechnik (Bachelor of Education) x x
Cognitive Science (Bachelor of Science) x x x
Computational Engineering (Bachelor) x
Deutsch (Lehramt an Gymnasien) x
Digital Philology (Joint Bachelor Arts – 1. Fach) x
Digital Philology (Joint Bachelor Arts – 2. Fach) x
Digital Philology (Joint Bachelor of Arts) x
Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor of Education) x
Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor of Science) x
Ergänzungsstudium Lehramt – Biologie x x
Ergänzungsstudium Lehramt – Chemie x x
Ergänzungsstudium Lehramt – Deutsch x
Ergänzungsstudium Lehramt – Geschichte x
Ergänzungsstudium Lehramt – Informatik x
Ergänzungsstudium Lehramt – Mathematik x x
Ergänzungsstudium Lehramt – Philosophie/Ethik x
Ergänzungsstudium Lehramt – Physik x
Ergänzungsstudium Lehramt – Sport x x
Germanistik (Joint Bachelor of Arts – 2. Fach) x x
Germanistik (Joint Bachelor of Arts) x x
Geschichte (Joint Bachelor of Arts – 2. Fach) x
Geschichte (Joint Bachelor of Arts) x
Geschichte (Lehramt an Gymnasien) x
Geschichte mit Schwerpunkt Moderne (Bachelor of Arts) x
Informatik (Bachelor of Education) x
Informatik (Bachelor of Science) x
Informatik (Joint Bachelor Arts – 2. Fach) x x
Informatik (Lehramt an Gymnasien) x
Informationssystemtechnik (Bachelor of Science) x
Körperpflege (Bachelor of Education) x x
Maschinenbau – Sustainable Engineering (Bachelor of Science) x
Materialwissenschaft (Bachelor of Science) x
Mathematik (Lehramt an Gymnasien) x x
Mechatronik (Bachelor of Science) x
Medizintechnik (Bachelor of Science) x
Metalltechnik (Bachelor of Education) x
Musikalische Kultur (Joint Bachelor of Arts – 1. Fach) x
Musikalische Kultur (Joint Bachelor of Arts – 2. Fach) x
Pädagogik (Bachelor of Arts) x x
Philosophie (Joint Bachelor of Arts – 2. Fach) x
Philosophie (Joint Bachelor of Arts) x
Philosophie/Ethik (Lehramt an Gymnasien) x
Physik (Bachelor of Science) x
Physik (Lehramt an Gymnasien) x
Politik und Wirtschaft (Lehramt an Gymnasien) x x
Politikwissenschaft (Bachelor of Arts) x x
Politikwissenschaft (Joint Bachelor of Arts – 1.Fach) x x
Politikwissenschaft (Joint Bachelor of Arts – 2. Fach) x x
Psychologie (Bachelor of Science) x x x
Soziologie (Bachelor of Arts) x x
Soziologie (Joint Bachelor of Arts – 1. Fach) x x
Soziologie (Joint Bachelor of Arts – 2.Fach) x x
Sport (Lehramt an Gymnasien) x x
Sportwissenschaft (Bachelor of Science) x x
Sportwissenschaft (Joint Bachelor of Arts – 1. Fach) x x
Umweltingenieurwissenschaften (Bachelor of Science) x
Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) x
Wirtschaftsingenieurwesen – Bauingenierwesen (Bachelor of Science) x
Wirtschaftsingenieurwesen – Elektro- und Informationstechnik (Bachelor of Science) x
Wirtschaftsingenieurwesen – technische Fachrichtung Maschinenbau (Bachelor of Science) x
Wirtschaftswissenschaften (Joint Bachelor or Arts – 2. Fach) x x

Digitale Sprechstunde

Am 28.03.2023 findet keine Digitale Sprechstunde statt.

Sie möchten sich an der TU Darmstadt bewerben und haben noch Fragen? Bei allen Anliegen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind online per Videochat (Zoom) zu folgenden Zeiten für Sie da:

  • Dienstags 11 – 13 (MEZ)
  • Donnerstags 11 – 13 (MEZ)

Bitte wählen Sie sich bis spätestens 12.30 Uhr ein!

Hier geht es zur digitalen Sprechstunde

FAQ – Zulassung International

Nein, sie ist nicht mehr gültig, bitte bewerben Sie sich erneut online über TUCaN mit allen in der Checkliste aufgeführten Unterlagen.

Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Seiten der International Student Services . Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte direkt an die .

Bitte reichen Sie Ihren aktuellen Leistungsspiegel (dieser kann von TUCaN heruntergeladen werden) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer ausschließlich per Email an ein. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Die Bescheinigung wird Ihnen als PDF per Email geschickt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Auskünfte zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nur dann geben können, wenn Sie die Bewerbung in TUCaN online abgeschickt haben und der Antrag auf Bewerbung/Einschreibung mit den in der Checkliste aufgeführten Unterlagen postalisch bei uns eingereicht haben.

Unsere Empfehlung: In anabin, dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, können Sie eigenständig Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland prüfen.

Kommen Sie in unsere digitale Sprechstunde und wir beantworten Ihre Fragen zur Bewerbung.