Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Papierform (inklusive Zeugnisse und Sprachzeugnisse in beglaubigter Kopie) müssen bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist eingehen.
Unvollständig oder und nach Bewerbungsfristende (Ausschlussfrist) eingegangen Anträge auf Bewerbung werden abgelehnt!
Ihrem ausgedruckten Antragsformular fügen Sie bitte in amtlich beglaubigter Kopie bei:
- Schulabschlusszeugnis in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
- dazugehöriges Notenzeugnis in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
- Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (falls notwendig) in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
- Passkopie
sowie:
- Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (amtlich beglaubigte Kopien)
Falls Sie schon studiert haben, zusätzlich:
- Abschlussurkunden/Vorläufige Abschlussbestätigung in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
- Fächer- und Notenübersichten für jedes Semester in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
Falls Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben möchten und sich im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums befinden, können Sie sich bei uns bewerben und folgende Unterlagen einreichen:
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss von der Universität des Bachelorstudiums in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
- Fächer- und Notenübersichten für jedes Semester in Originalsprache und in amtlicher Übersetzung (amtlich beglaubigte Kopien)
Bitte lesen Sie aufmerksam die Checkliste in Ihrem Antragsformular. In einigen Fällen müssen Sie von den betreffenden Fachbereichen geforderte Zusatzdokumente einreichen.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen:
Übersetzungen
- Zeugnisse können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.
- Übersetzungen sind durch die entsprechende Botschaft oder das Konsulat zu legalisieren oder von einem in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer anzufertigen.
- Beeidigte Übersetzer_innen in Deutschland finden
Unter www.justiz-dolmetscher.dekönnen Sie nach beeidgten Übersetzer_innen suchen.
Alternativ können Sie bei einem nahen gelegenen Gericht nachfragen.
Beglaubigungen
- Bitte reichen Sie alle Zeugnisse als amtlich beglaubigte Fotokopien ein.
Eine Beglaubigung ist die amtlich gestempelte Fotokopie eines Dokuments, auf der bestätigt wird, dass das Originaldokument der Kopie entspricht. Für uns stellt die Beglaubigung sicher, dass die Kopien wichtiger Zeugnisdokumente dem Original entsprechen.
Eine Beglaubigung muss Folgendes enthalten:
- den Beglaubigungsvermerk, der besagt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
- den Originalstempel der beglaubigenden Stelle
- die Originalunterschrift der beglaubigenden Person
Sie dürfen uns also keine Kopie des beglaubigten Dokuments schicken!
Folgende Stellen und Institutionen könne eine Beglaubigung ausstellen:
Amtliche Beglaubigungen können von jeder öffentlichen Stelle vorgenommen werden, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind beispielsweise Behörden (Bürgerämter der Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen) und Notare.
- der Institution (Schule oder Universität), die das betreffende Zeugnis ausgestellt hat
- einem Ortsgericht in der Bundesrepublik Deutschland
- Bürgerämter der Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen
- einem Notar in der Bundesrepublik Deutschland
- einem Notar im Ausland
- einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Ausland
- einer ausländischen Botschaft oder einem ausländischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bürgerämter fremdsprachige Zeugniskopien beglaubigen. Informieren Sie sich daher bitte vorab, ob Ihr Bürgeramt entsprechende Beglaubigungen vornimmt.
Folgende Personen und Stellen dürfen nicht beglaubigen:
- Banken
- Baugenossenschaften
- Krankenversicherungen
- Pfarrämtern
- Studentenvereinigungen
- Übersetzern
- Wohlfahrtsverbänden
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Vereine